aufbehalten,
V., unr. abl.
1.
›etw. (Konkretes oder Ideelles) aufbewahren, sorgfältig aufheben, erhalten‹.
Syntagmen:
den wein, das brot
(des Abendmahls),
die reliquie, salbe, das heiltum, ein recht, einen schaz a.

Belegblock:

Andreae. Ber. Nachtmal
25v, 12
(
Augsb.
1557
):
So ein Wein vberbliben / ob man soll aufbehalten / außtrincken.
Bobertag, Schwänke (
Nürnb.
1558
):
die [junckfraw] gab er Juliano zum weibe, setzt jn auch auff ein schloß, das er jm het lang auffbehalten, gabs jhm für eigen.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
Reliqien oder Heilthummeren / so in gemeltem Gottshaus mit sonderer Andacht werden auffbehalten.
Andreae. a. a. O.
33r, 18
;
2.
›jn. festhalten, in Gewahrsam halten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  22.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1695
):
sie auß solchen gemeinden geysel nemmen, und allhier in kosten der gemeinden oder deren, so den underschlauff gegeben, so lang aufbehalten solle, biß solche leüht föllig behändiget und außgemusteret sein werdend.