auditor,
der
;
meist lat. Flexion, aber auch:
–/-en.
1.
›delegierter Richter, der die Verhöre führt und die Beweiserhebung leitet‹, in den Belegen speziell: ›Richter der Kurie, bes. der Rota, der auch als Berater des Papstes tätig ist‹;
vgl.  2.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
1, 1195/96
;
LThK
1, 1026
; .
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
2, 71, 11
(
preuß.
,
1438
):
mogen rath haben van den richteren des hilgen vaters des bawstes, die men auditores rote nent.
Ebd.
3, 333, 29
(
1451
):
des heilichkeit is wirt befelen seinen gemeinen gesaczten richtern der ganzen cristenheit, die man auditores heiset zusamne.
Schade, Sat. u. Pasqu. (
md.
1521
):
daß sie die cardinäl, protonotarien, officiäl, bischof, auditor und andere zuͦ Rom des teufels apostel nennen.
Möller, Fremdwörter.
1915, 32
.
2.
›Hilfslehrer in einer Schule, Hilfskraft, die den Schülern das Lesen und Schreiben beibringt und sie ihr Wissen abhört‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2, .

Belegblock:

Nyström, Schulterminologie.
1915, 104/5
(mit zahlreichen Belegen).
3.
›Schüler, Zuhörer in einer Schulklasse‹;
antosem zu 2; vgl. .
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .

Belegblock:

Nyström, Schulterminologie.
1915, 188/89
.