attentat,
–/-e, attentatum
, lat. Flexion,das
;aus
mlat.
attentatum
, Einfluß von frz.
attentat.
›verbrecherischer Anschlag, Rechtsverletzung‹; speziell: „›Verstoß gegen die durch die Litiskontestation oder den Suspensiveffekt gebotene Stillhalteverpflichtung im Hinblick auf die streitbefangene Sache‹“ (so
Laufs, Reichskammergo.
).293
Syntagmen:
sich gegen js. a. berufen
; beschwerliches / lutherisches / vorgelaufenes a.
Wortbildungen:
attentatenklage
Belegblock:
das capittel sult auch von der reconvention und attentaten clag absolveirt sin.
alle appellationsachen und was denselbigen anhengig oder zufallen mag, als attentatorum, declarationum ob non paritionem compulsorialium und inhibitionum.
Ebd.
249, 31
: sollen solche sachen attentatorum und inhibitionum [...] wie obstehet, gehandelt [...] werden.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 27
; Schulz/Basler
1, 60
.