arzetgeld,
das
;
-es/ –.
›Arzthonorar, Behandlungskosten‹.
Bedeutungsverwandte:
; vgl. .

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
2. Mose 21, 19
(
Wittenb.
1545
):
kompt er auff, das er ausgehet an seinem stabe, so sol der jn schlug, vnschüldig sein, on das er jm bezale, was er verseumet hat vnd das artztgeld gebe.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
154, 3
(
omd.
,
1554
):
so ist der steiger darmit bestanden undt muß [...] deß arztgeldes halber undt ümb daß verseumbnüß abtragk thuen.
Chron. Nürnb. Anm. 1 (
nobd.
,
1482
):
artztgeltz von dem, der im fewr [...] zu tode verprunnen ist.