armschiene,
die
;-/-en.
1.
›Armschiene (an der Rüstung)‹; im Beleg Dasypodius nicht sicher monosemierbar, hier möglicherweise
: ›Handeisen, Handfessel‹.Zur Sache:
Lex. d. Mal.
.1, 984
Belegblock:
12 par elpuckel, 10 par armschynen.
sollen stet und merkkt mit ainer ubermass irer aufgelegten rustigung mit harnisch und gewere, nemlichen ruekkhrebs, armschin und brekkelhawbel, spis, hellibarten und stole versehen sein.
Armschiene. Manica, Brachialia.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
348, 7
; Preuss. Wb. (Z)
1, 205
; 2.
›Unterarmknochen‹; dazu Differenzierung in kleine a.
›Speiche‹ und grosse a.
›Elle‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .