argwönigkeit,
argwenigkeit,
argwänigkeit,
die
;
-Ø/
–.
1.
›Verdacht, Argwohn, der auf eine Person oder Sache fällt‹; metonymisch auch: ›Verdachtsmoment, Verdachtsgrund‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, , .
Syntagmen:
a. erwachsen durch etw.
;
der a. mangeln
;
etw. zu a. dienen
;
a. der missetat
;
a. wieder jn.
(z. B.
den richter
);
erfundene a.

Belegblock:

Kohler u. a., Bamb. Halsger. (
Bamb.
1507
):
[wortte] die nach gelegenheit der person vnd sachen zu weiter erfarung der vbeltat oder argkwenikeit allerbast dinen moͤgen.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
Das man aus den nachgesatzten anzeygungen jnn vnbenannten vnnd hierjnne onaussgedrucktenn argkwönigkeiten der Missethatt gleichnus nemen moge.
Kohler u. a., a. a. O. ; ;
Dies., a. a. O. ; ;
Dietz, Wb. Luther ;
2.
›bösartige, feindselige Haltung gegen jn.‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Bauer, Imitatio Haller
47, 16
(
tir.
,
1466
):
Wer aber rechig vnd czornig ist, der würt pewëgt mit mangerlai arkchwenikhait, vnd hat auch nimmer kchain rue vnd lat auch die andern menschen nicht rüen.