argwönigkeit,
argwenigkeit,
argwänigkeit,
die
;-Ø/
–.1.
›Verdacht, Argwohn, der auf eine Person oder Sache fällt‹; metonymisch auch: ›Verdachtsmoment, Verdachtsgrund‹.Syntagmen:
a. erwachsen durch etw.
; der a. mangeln
; etw. zu a. dienen
; a. der missetat
; a. wieder jn.
(z. B. den richter
); erfundene a.
Belegblock:
[wortte] die nach gelegenheit der person vnd sachen zu weiter erfarung der vbeltat oder argkwenikeit allerbast dinen moͤgen.