argumentieren,
V.
›argumentieren, etw. mit Gründen darlegen; räsonnieren‹;
Bedeutungsverwandte:
 1,  2, (V.) 4; vgl.  1.
Wortbildungen:
argumentation
›Gedankengang, Beweisführung‹ (dazu bdv.: vgl.  2).

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1558
):
Wil nur grübeln, argumentirn, | Nach-suchen allerley spitzfünd.
Rot
291
(
Augsb.
1571
):
Argumentirn, mit glaubwirden vrsachen gegen dem widersacher etwas bewaͤrn.
Ebd. :
Argumentation, vrsach vnd guͦte anzeigung etwas zu beweisen vnd bewaͤren.