arbeitsleute
(je einmal
arbeiterleute
und
arbeitleute
belegt),
pl. t.;
für den Sing. weist das
arbeitman
aus.
›Arbeiter, Tagelöhner, Personen, die körperlicher Arbeit nachgehen; Handwerker‹;
vgl.  6.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1651
):
noch haben ihro hochw. dem steinmetzer [...] und anderen arbeitsleuthen zahlt ad 41 circiter imp.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
E. 16. Jh.
):
auf ostertag den scheffen boten custer und arbeitleuten sampt ihren weiberen gibt man fleisch eier weisbrod und wein.
Schmidt, St. Kastorst.
2, 339, 18
(
mosfrk.
,
1497
):
alß arbeides luden tzemelych und geburlych ist.
Müller, Grafsch. Hohenb.
1, 110, 33
(
schwäb.
,
1642
):
ist daß graß [...] durch den wiesenknecht [...] zu mehen und durch andere seine arbeiterleut dürr zu machen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
201, 5
;
Dietz, Wb. Luther ;