appellazgeld,
das
.
›vom Appellierenden zu zahlende Gebühr für den Richter einer höheren Instanz‹;
zu , (
das
4.

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1648
):
Appellatz-gelt. Von einer appellatz, die vom underen richter fuͤr den amptsman zogen wirdt, gehoͤrt demselben fuͤr ein urtheil [...] 2 ℔.