appellationbrief,
appellazbrief,
der
;
–/ auch
-Ø.
›Schreiben, das den Text der Berufung an eine höhere Instanz enthält‹.

Belegblock:

Müller, Lands. St. Gallen
40, 4
(
halem.
,
1594
/
1630
):
Es sollend ouch die fürsprechen darnach in vierzechen tagen die appellationbrief und kundtschaft sagen.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;