appellat
(vereinzelt:
appellatus
), der
.›derjenige, gegen den eine Berufung vor einer höheren Rechtsinstanz gerichtet ist‹;
vgl. .
Belegblock:
so die appellacion der formalien halb von dem appellaten zugelossen würde.
Ebd.
70, 15
: so der appellatus die clag oder beschwerung vermeyndt.
Soll jede partey, appellant und appellat, ehe und die appellationclag beschicht, ain Riedlinger pfund in das recht legen.