anweren,
V.;
zu
mhd.
(-)wërn
›zahlen, geben‹
(; ).
›etw. verkaufen, vertreiben, absetzen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
42, 6
(
osächs.
,
1542
/
70
):
wir erkennen uns schuldig, darauf achtzugeben, das niemands sein gut ubel anwehre.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1534
):
dass sie [...] dieselbigen [zehende] on einicherlei aufsatzung [...] vertreiben verkaufen und anweren mugen.