anweger,
zu
mhd.
wëgen
›wägen‹
(
).
›amtlich bestellter Prüfer der beim Fleischverkauf verwendeten Gewichte‹.
Belegblock:
Dirr, Münchner Stadtr.
(
moobd.
,
A. 14. Jh.
):
Die burger sulen einen anweger zuͤ dem vlaesche haben als der angiesser uͤber daz trinchen gesetzet ist.