anständig,
Adj.
1.
›unausgeführt, unerledigt‹; bei Geld o. ä. als Bezugsgegenstand: ›rückständig, nicht bezahlt‹; bei Grundstücken als Bezugsgegenstand: ›zur finanziellen Belastung veranlagt‹; bei Personen: ›einem Rechtsanspruch unterliegend‹; Belegblock:
wann darnach die stewer anget und oft gult onstendig bleyben, die suͤnst bezalt wuͤrden.
Ebd.
78, 30
: were alzo allein anstendig ein halber morge.
das seins volckes schar | Uber in gar entrüstet war | Von wegen der schlacht obgemelt, | Auch ob dem anstendigen gelt.
2.
›dem Status einer Person oder Sache entsprechend, passend, wie es sich gehört, geeignet‹; Wortbildungen:
anständigkeit.
Belegblock:
denen herrschaften wie auch der gemeinde für einen richter anständig zu sein.
3.
›angelegentlich, mit Eifer, nachdrücklich‹; vgl. .
Belegblock:
Was dings dein hant mag getuͦn das werck stetlich
[Oa:
anstaͤndiklich].
Belegblock:
auch hierneben sich der Stade Freyburg im Uchtland / die er ihm wol anstaͤndig achtete / zu bemaͤchtigen.