ansprüchig,
Adj.
1.
›einem Rechtsanspruch unterliegend‹, von Bezugsgegenständen gesagt, auf die Ansprüche erhoben werden; Belegblock:
habin sy ym bißher sollich gud nicht anspruchig gemacht.
dem sollte die anspruchige habe, vmb weniger Vnkostens vnnd schadens willen, daruff allso aussbedagt werdenn.
so ainer ainen machet einen weingartn anspruchig in dem perg.