anschnitordnung,
die
.
›Teil der Bergordnungen, in dem die Rechnungsführung geregelt wird‹;
zu  1.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
144, 10
(
omd.
,
1554
):
das etwas ungewöhnlichs und zuviel, das sich nicht gebührt, in den anschnidt wolte gebracht werden und wieder die anschnidtordnung ist.