anschlagzettel,
der
.
1.
›Wandpapier, Papierstück, Dokument, das angeschlagen, ausgehängt wird‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Weizsäcker, Graupn. Bergb.
240, 26
(
osächs.
,
1534
):
derhalben ich [...] einen itzlichen gewerken in sonderheit durch disen anschlagkzettl wil bevohlen haben.
2.
›Dokument, das die Steuerveranlagung enthält‹;
vgl.  2223.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.

Belegblock:

Preuss. Wb. (Z)
1, 174
.