anschiessen,
V., unr. abl.
1.
›gezielt schießen; zu schießen beginnen; jn. anschießen, jn. (auch Tiere) durch einen Schuß verwunden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  13.

Belegblock:

Welti, Urk. Rheinfelden
606, 10
(
halem.
,
1539
):
das der verkeufer vnd sine erben nichzit mer der enden puwen noch pflanzen sollen, dar von die schützen an irem anschiessen vnd zeigen verhindert vnd geirret werden moͤchten.
2.
›etw. anbauen‹.

Belegblock:

Wackernell, H. v. Montfort (
soobd.
,
A. 15. Jh.
):
Zwölf ergger angeschossen | sint an der veste, | ein figur der zwelf botten.
Trübner, Dt. Wb.
1, 97
.
3.
›etw. überfluten‹.

Belegblock:

4.
›etw. durch Schießen ankündigen‹.

Belegblock:

5.
angeschossenes maul
wohl: ›entzündeter, mit einem Ausschlag versehener Mund‹.

Belegblock: