anris,
das
;
auch
-Ø/-
;
zu
mhd.
(-)rîsen
›fallen‹
();
vgl.
2
.
1.
›über den Zaun auf fremden Grund fallende Früchte‹; auch metonymisch: ›Recht auf diese Früchte‹ sowie: ›Grenzsaum eines Grundstückes, auf das Früchte fallen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
,
2
.

Belegblock:

Leisi, Thurg. UB
8, 374, 30
(
halem.
,
1398
):
der nussbom, der an dem selben krutgarten statt, da git och nieman dem andern kain anriss nit von.
Schweiz. Id. (hier ausführliche Belegung der genauen rechtshistorischen Verhältnisse).
2.
eine Hautkrankheit, Impetigo.
Zur etymologischen Zuordnung vgl.
Schmeller/F.
1, 86
;
2, 148
.

Belegblock:

3.
›Lager, in dem sich eine Achse dreht‹.