anrein,
der
.
›Grenzrain, begrenzende Böschung, Gebietsgrenze‹; metonymisch: ›Grenzgebiet, angrenzendes Grundstück‹.
Bedeutungsverwandte:
II, 34, ; vgl.  6,  5.

Belegblock:

UB Zug
2032, 14
(
halem.
,
1514
):
dem anrein nach aber ein kleinen stein, da das crütz in ist, an dem anrein aber ein legerfluͦ, da das crütz anstat an dem anrein.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1561
):
beleibt derselb [purkfridt] in seinem alten wesen wie von alter herkumen, doch mit außzaigung desselben umbschwaif, gezirk und anrainen.