anrechtig,
Adj.
wohl: ›ohne Recht‹; die Textvarianten haben
ane rechte
(deshalb der hier vorgenommene Bedeutungsansatz) und
anruchtig
; im Glossar der Ausgabe steht die Bedeutungsangabe ›unrichtig‹.

Belegblock:

Behrend, Magd. Fragen (
omd.
,
um 1400
):
Eczliche lute dy heissen rechtelosz, das ist anrechtig.