anordnen,
V.
1.
›etw. in eine Ordnung bringen, einrichten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  10.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Du ordtnest all ding lieblich an.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
was vnd wie sie ihre sachen zu Erhaltung des Römischen Reichs Frieden vnd Freiheit in rerum statu anordnen vnnd bestellen sollen.
Heydn. maister
10v, 12
(
Augsb.
1490
):
saget er Vnaussprecheliche ding verschweÿgen / dẽ fleiß wol an ordnen.
Schmid, Pilgerreisen.
1957, 404
.
2.
›etw. bestimmen, anordnen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  23,  8,  3,  7,  2.
Wortbildungen
anordnung
(dazu bdv.:
1
 2,  1, ).

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
40, 30
(
Köln
1653
):
Diese seinds / welche bey denjenigen / die sich freventlich zusammen rotten / sich selbs ohn Goͤttliche Anordnung vorstellen / sie machen sich zu Vorsteheren ohn alles Gesaͤtz der oͤrdentlichen Weyhung.
Kollnig, Weist. Schriesh.
221, 19
(
rhfrk.
,
1559
):
Solches ist vor etlichen jahren abgeschafft und dagegen angeordnet, das [...].
A. à S. Clara. Deo Gratias (
Wien
1680
):
aus weisester Anordnung eine staͤte Schildwacht gedachter Saͤulen beywohnet.