annate,
die
.
›Jahresabgabe, „bei der Verleihung der niederen Benefizien, die vom Papst außerhalb des Konsistoriums verliehen werden, an die römische Kurie zu entrichtende Abgabe“‹ (Zitat aus:
Schmid, R. Cysat
6, 6
); sie machte ursprünglich den ganzen Ertrag der Einkünfte des ersten Jahres aus, wurde später aber auf die Hälfte vermindert oder in eine feste Taxe umgewandelt.
Zur Sache:
LThK
1, 575
;
Lex. d. Mal.
1, 662
;
Hrg
1, 177/78
.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1527
):
Mit ablaß, bann und pallium, | Anaten [...] | [...] | Und dergleich gelt-strick [...] | Thut eygner nutz die lewt auß saugen.
Ebd. (
1523
):
[der bapst] Forcht, im entgiengen die annaten.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 33
;