anmanen,
V.
›eine Verpflichtung in Erinnerung rufen, jn. mahnen‹.
Wortbildungen
anmaner
(dazu bdv.: ),
anmanung.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
Das war nun alles ganz offenbare [...], aber (ward) uber viler personen warnen und anmanen, auch selbs sehen und prufen zugesehen, gedult.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
ließ die kay. mt. ainen rat hie zuͤ Augspurg stets änmanen, die ceremonien [...] anzuͤrichten.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1608
/
1651
):
das sie denen gottsheüsern [...] ihre raitungen ohne weiters anmahnen jährlich laisten.
A. à S. Clara. Deo Gratias (
Wien
1680
):
das Sigill der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit scheinet eingedruckt zu seyn / also wird uns dieses noch ein groͤssere Anmahnung seyn zur Verehrung dieser Goͤttlichen Drey.
Winter, Nöst. Weist. ;
Rot
287
;
Bad. Wb.
1, 57
;