anmärker,
der
.
›Grenznachbar‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1344
):
von den scheffen von Vͦsme und den anstoßeren und anmirkeren, die an die vorgen. marke des hoves stoßen.