anleitschein,
der
.
›Dokument über den Vollzug der gerichtlichen Einweisung eines Klägers in ein Gut des Beklagten‹;
zu  4.

Belegblock:

Müller, Nördl. Stadtr. (
schwäb.
,
1488
):
mit demselben anlaitschein sol der clager für gericht kommen.