anleitbrief,
der
.1.
›Urkunde über die Einweisung in ein Besitztum‹ (zu anleiten
2); ›Urkunde über die gerichtliche Einsetzung in ein Gut‹ (zu anleiten
4); ›Urkunde über eine Güterbeschau‹ (zu anleiten
5); vgl. s. v. .
2.
›Zitation, Vorladung vor eine Gerichtsinstanz‹.Belegblock:
der solte sü für gerihte laden mit fürgebotten und anleitzbriefen.