anlehen,
das
;-s/-.
1.
›Ausleihung von etw. (meist Geld), Anleihe, Kredit‹; metonymisch: ›durch die Leihhandlung entstandenes Rechtsverhältnis‹ sowie: ›entlehnter Besitz‹; Syntagmen:
das a. eingehen / entrichten
; etw. auf a. nemen, jm. mit einem a. zustatten kommen
; a. des pulfers, der summe
; erfüllung des a.
; des a. bedürftig.
Belegblock:
es sey umb berait gelt oder durch anlehen auf täg durch seiner notturfft willen.