anlastrig,
Adj.
›mit Fehlern behaftet (in den Belegen von Pferden gesagt)‹;

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1598
):
Es sollen ouch die roß, so elter dann acht jerig sind oder etwas anlastrig werind, umb schuld nit geschetzt werden.