anlasbrief,
der
;(-e)s/-e
, auch: -Ø.
Bedeutungsverwandte:
, , , , , ; vgl. , .Syntagmen:
den a. besiegeln
; keiser jm. a. geben
; a. etw. besagen / beweisen, a. sein kraftlos / tot
; insiegel an einem a. hängen
; etw. an dem a. stehen, etw. in dem a. schwören, in dem a. begriffen sein
; neuer / versiegelter a.
; sage / weisung des a.
Belegblock:
wurden durch den herren keyszer itczlichim teile anlasbrieffe gegeben.
als daz auch yre versiegelten anlaßbriefe [...] clerlich uswisent.
haben wyr unser insigel auch an dissen anlaszbrieffe wissentlich hengen lassen.
alz die anlazz briefe und ander klage, rede und widerrede, die sú uns von der selben stoͤzz wegen verschriben hand geben, wol bewisent.
Toeppen, a. a. O.
236, 23
; Rennefahrt, Statut. Saanen ;
Herzog, Landsh. UB
604, 6
; Preuss. Wb. (Z)
1, 164
; Vorarlb. Wb.
1, 97
;