ankleben,
V.;
zu
mhd.
(-)klëben
›kleben, haften‹
().
1.
›an etw./jm. kleben, festsitzen, jm. anhaften‹, von konkreten und abstrakten Bezugsgegenständen gesagt; je nach Bezug deshalb auch: ›jn. / etw. betreffen; jm. / e. S. zugehören; mit etw. verbunden sein‹.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  1,  1,
1
.
Syntagmen:
freiheit die hofsgüter a.
;
e. P. anklebendes (-)recht.

Belegblock:

Luther, WA (
um 1535
):
Er lesst die finger gern ankleben
[›läßt gerne etw. mitgehen‹, Ra.].
Luther. Hl. Schrifft.
Hebr. 12, 1
(
Wittenb.
1545
):
Lasset vns ablegen die Sünde / so vns jmer anklebt vnd trege macht.
Fischer, Folz. Reimp.
33, 21
(
Nürnb.
1479
):
Wem diser prech zu ser anclept, | Der merck gar eben diß recept.
2.
vom Menschen oder menschlichen Kräften gesagt: ›an etw. hängen, mit etw. verhaftet sein‹, meist an weltimmanenten Gegebenheiten (dann ist das
Ankleben
ein zu überwindender Zustand); aber auch: ›(Gott o. ä.) anhängen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.
Wortbildungen:
anklebung.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
das das hertz nur nicht gefangen sey, sondern rein bleibe vom geitz und ankleben trost und zuversicht aller ding.
Vetter, Pred. Taulers (
els.
, Hs.
1359
):
wan es muͦs alles ab, so wo du an klebest innewendig oder uswendig von aller genuͤgde. Dis ab ziehen das wirt ein swer crútz und als vil swere als dis ankleben herter und starker was.
Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
daz ellú sin meinunge dem unwandelberen guͦte ungescheidenlich ze allen ziten an klebt.
Dietz, Wb. Luther .