anklager,
ankläger
(ersteres etwas häufiger), der
;-s
, auch -Ø/-Ø.
1.
›Kläger, j., der gegen jn. gerichtliche Klage führt, öffentlicher Ankläger‹; vereinzelt auch: ›j., der einen anderen e. S. beschuldigt, jm. etw. vorwirft‹; Wortbildungen:
anklagerin.
Belegblock:
Eur. Jhr. Maj. haben uͤber dessen Schuld zu sprechen / und dessen Unschuld zu beschuͤtzen. Mel. Diese Freyheit wird mir / durch maͤchtige Anklaͤger / ziemlich gebunden.
ainer ward ab gepeten von der anclagerin.
Er hat keinen anklager, wann inen got selbst rechtfertigt.
So der anclager wider den beclagten vor jme furbringt.
er hieß seinen besager
[Z-Oa:
sein anclager]
kumen zuͦ dir. das des anklager swiger und des antburtter mueter zwo recht leibleich swestern gewesen sein.