ankerben,
V.
1.
›einen Einschnitt in ein Kerbholz zum Zweck der Anrechnung von etw., Schuldbuchung machen‹.
Gegensätze:
vgl. .
2.
›Steuern eintreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3, (V.) 9, .

Belegblock: