ankerben,
V.
1.
›einen Einschnitt in ein Kerbholz zum Zweck der Anrechnung von etw., Schuldbuchung machen‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
vgl. , (V.) 11.
Gegensätze:
vgl. .

Belegblock:

2.
›Steuern eintreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3, (V.) 9, .

Belegblock: