ankaufen,
V.
1.
›etw. kaufen, einkaufen, anschaffen‹.

Belegblock:

2.
›sich durch Kauf ansiedeln, Grundbesitz erwerben‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
E. 17. Jh.
):
Eß solle kein inwohnenter burger im markt sich ander orth ohne vorwissen richter und rath ankaufen.
Niemanden soll im markt Garsch ainiges gewerb [...] zu treiben macht haben, er seie dan häußlich ankauft in den markt und sein burgerrecht dargeben.