ankündigen,
V.
1.
›jm. etw. mitteilen, verkünden‹.Belegblock:
Weise. Jugend-Lust
123, 25
(Leipzig
1684
): Es werden sich schon Leute finden / welche diesen Rebellen die Straffe ankuͤndigen sollen.
2.
›jm. etw. zusagen‹.Belegblock:
Löscher, Erzgeb. Bergr.
123, 5
(omd.
, 1548
): Wie die geschworne einem stoln das neunten
[›Erbstollengebühr bzw. deren Zahlung‹]
an- und dem andern abkundigen sollen.