ankündigen,
V.
1.
›jm. etw. mitteilen, verkünden‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
Es werden sich schon Leute finden / welche diesen Rebellen die Straffe ankuͤndigen sollen.
2.
›jm. etw. zusagen‹.
Gegensätze:
 1.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
123, 5
(
omd.
,
1548
):
Wie die geschworne einem stoln das neunten
[›Erbstollengebühr bzw. deren Zahlung‹]
an- und dem andern abkundigen sollen.