ankünden,
V.
1.
›jm. etw. mitteilen, erklären, verkünden‹; Spezialisierungen: ›jm. etw. befehlen‹; ›jm. den Krieg erklären‹.Belegblock:
ihm die Wahl und den Willen der Chur⸗ und Fuͤrsten / daß er Roͤmischer Koͤnig seyn solte / anzukuͤnden.
Da nun der Friden angekuͤndet / fuͤhrten die Geistlichen jhre herein geflehnete Sachen widerumb hinauß.
2.
›jm. etw. (Zukünftiges) ankündigen, in Aussicht stellen‹.