angsthaft,
angsthaftig
(letzteres seltener),
Adj.
1.
›angsterregend, beängstigend‹;
vgl. (
die
1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1, .
Syntagmen:
a. sorge.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Ich bin von allen seiten her | Mit not bedranget hefftig sehr, | Die mich vmringt angsthaffter weis.
2.
›ängstlich, von Angst erfüllt, sorgenvoll‹;
vgl. (
die
2.
Bedeutungsverwandte:
 1, ,  2, , ; vgl. ,  2.
Syntagmen:
a. sein / werden
;
jn. a. machen
;
a. gemüt.
Wortbildungen:
angsthaftigkeit
›Angst‹ (dazu bdv.: vgl. ,
die
, 2).

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
187, 8
(
Frankf.
1597
):
DIe Schiltbuͦrger waren angsthafft/wusten nicht was hierin zu thun das beste wehre.
Palm, Veter Buoch (
schles.
, Hs.
E. 14.
/
A. 15. Jh.
):
wis nicht angesthaft.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
All Jammer [...] | Will ich mit Lieb vnd Schmertzen bedencken,| Wann mich der Todt angsthafftig macht.
Wickram
4, 23, 22
(
Straßb.
1556
):
Da nuͤn das kind starb / wurden seine knecht angsthafft.
Maaler (
Zürich
1561
):
Du bist zevil Angsthafftig vnnd zeforchtsam / Machest ein ding schwaͤr das aber nit ist / Suͦchst fuͤnff fuͤß an eim schaaff da eben vier sind / Du machest auß einer richtigen sach ein vnrichtige.