angnat,
der
;
-/-en
;
volksetymologisch motivierte Form von .
›Person (in den Belegen: männlichen Geschlechts), die durch eheliche Zeugung in männlicher Linie zusammen mit anderen Personen von einem gemeinsamen Stammvater abstammt‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
sy sollten die hertzogen Albrechten und Wolfgangen zu herren an nemen, nach dem sy dj nächsten erben und angnaten wärn.
das hertzog Jörg in Payrn säliger kainen nächst gesypten angnaten und schbertslechens erben von mänlichem geschlächt und stamen herkomen [...] nach seinem tod verlassen hat.