angerfart,
die
.
›Fron-, Dienstfahrt, Fuhrverpflichtung‹;
zu
2
.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 5 (
mosfrk.
, o. J.):
die angerfahrt sol der gehofner thun entzwuschen Contzerbrucken und Hasselpfort.