angeloben,
angelüben
(letzteres seltener), V.
›jm. etw. versprechen, geloben; sich durch ein Gelöbnis an eine Gemeinschaft binden; ein Gelöbnis (z. B. beim Antritt eines Amtes) leisten; sich jm. durch ein Gelöbnis verpflichten‹;
Syntagmen:
a., das [...] / zu [...]
; jm. (etw.) a.
; etw. mit hand und mund / mit handgeben / treuen
(mehrmals) / an eides stat / durch einen eid a.
; einer herschaft angelobt sein
; angelobter bürge / friede
; ein a.
(Subst.) tun.
Belegblock:
welche [Christen] [...] durch einen thewren Eid angelobt vñ geschworen / beume der heiligkeit vnd gerechtigkeit zu werden.
Habt jhr jhm angelobet, | Die in dem Kloster seyn, | So will ich bei euch bleiben, | Biß an das Ende mein.
so soll ain yeder maister, der forthin in die gerechtigkait der weber kombt [...], angloben, daß er seine wepfen selb machen woͤll.
den [ayd] sie dem alten gebrauch nach [...] gelaist und dan die alten rathspersonen das gewöndlich angluben gethan.
gehören sie geen Merckhenstain, sein auch der herrschaft wie die anderen aignen underthonen anglübdt.