angeloben,
angelüben
(letzteres seltener),
V.
›jm. etw. versprechen, geloben; sich durch ein Gelöbnis an eine Gemeinschaft binden; ein Gelöbnis (z. B. beim Antritt eines Amtes) leisten; sich jm. durch ein Gelöbnis verpflichten‹.
Bedeutungsverwandte:
, , , , ; vgl. .
Syntagmen:
a., das [...] / zu [...]
;
jm. (etw.) a.
;
etw. mit hand und mund / mit handgeben / treuen
(mehrmals)
/ an eides stat / durch einen eid a.
;
einer herschaft angelobt sein
;
angelobter bürge / friede
;
ein a.
(Subst.)
tun.

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
77, 22
(
Ülzen
1579
):
welche [Christen] [...] durch einen thewren Eid angelobt vñ geschworen / beume der heiligkeit vnd gerechtigkeit zu werden.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Habt jhr jhm angelobet, | Die in dem Kloster seyn, | So will ich bei euch bleiben, | Biß an das Ende mein.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1550
):
so soll ain yeder maister, der forthin in die gerechtigkait der weber kombt [...], angloben, daß er seine wepfen selb machen woͤll.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein
228, 26
(
moobd.
,
1564
):
den [ayd] sie dem alten gebrauch nach [...] gelaist und dan die alten rathspersonen das gewöndlich angluben gethan.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
muesten im sölichs die burger zuesagen und ang’loben.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1580
):
gehören sie geen Merckhenstain, sein auch der herrschaft wie die anderen aignen underthonen anglübdt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1590
):
die dan angloben sollen, das sie das [...] mit allem treuen fleiß handlen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Bischoff u. a., a. a. O. ; ; ;
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 150
;