anfeilung,
die
.– Oobd.
›Angebot zum Kauf von etw. (z. B. Gütern) an jn.‹; es erfolgte z. T. aus einer rechtlichen Verpflichtung;
Belegblock:
Ob aber der Verkauffer die Anfaillung den Freundten nicht thet.
solle vorhero bei der obrigkeit die anfailung than bei verlust der sachen.