anfeilung,
die
.
– Oobd.
›Angebot zum Kauf von etw. (z. B. Gütern) an jn.‹; es erfolgte z. T. aus einer rechtlichen Verpflichtung;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
35, 12
(
moobd.
,
1552
/
58
):
Ob aber der Verkauffer die Anfaillung den Freundten nicht thet.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1630
):
solle vorhero bei der obrigkeit die anfailung than bei verlust der sachen.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1644
):
Zum achten werden sie sambentlich zu erster anfailung irer etwo verkaufenten weingartstöcken der herrschaft zu tuen bei straff ermant.
Rintelen, a. a. O.
37, 14
;
41, 5
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;