anfälle,
das
.
1.
›Anfall eines Gutes durch Erbschaft‹;
vgl.  5,  3.

Belegblock:

Piirainen, Stadtr. Sillein
149a, 4
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
An dem anvelle ist chayn volge nicht ob der herre stirbet.
2.
„›die während der Minderjährigkeit des Lehnsmannes dem Lehnsherren zufallenden Bezüge (an Stelle der Erfüllung der Lehnspflicht, wozu der Minderjährige noch nicht fähig ist)‹“;