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ander,1.
dient der Kennzeichnung a) eines Zweiten innerhalb einer Zweiheit (dann: ›zweit‹), b) der zweiten Stelle innerhalb eines zeitlich oder sonstwie gedachten Nebeneinanders von mehreren Bezugsgegenständen (dann: ›zweit, nächst, ander‹) oder c) des zweiten Platzes innerhalb einer Rangordnung, die von oben nach unten oder umgekehrt gezählt werden kann (dann: ›zweitrangig, zweitgrößt‹; bei anderer Richtung: ›nächsthöher‹ o. ä.). In allen diesen Nuancen, die in den Belegen nicht immer klar getrennt werden können, kann das Erste dem Zweiten gleich, ähnlich oder von ihm verschieden sein; in diesen beiden letzteren Fällen ist 1 offen zu 3. Punkte einer Argumentationslinie zu a): ein [...] ander
; zu b): erst [...] ander [...] drit [...]
usw.Syntagmen:
der a. Adam / tot, das a. buch / leben / zeichen, die a. rede / wonung
; Verwendung des Wortes oft in Verbindung mit Herrschernamen, z. B. der andere Friedrich
›Friedrich II.‹. Phraseologisch: zum andern mal
›zum zweiten Male‹, zum andern
›zum zweiten‹.Belegblock:
Zu a):
Als wart der ander Adam, | Dar sich hub der begin an.
welcher halber tayll auff Weynachten, Der Andertaill aber, auff Georgy gefellt.
Zu b):
ob her kůmit in der anderen wache, und ob her in der dritten wache kůmet.
wann der erst staffel [...] ein endt hat, so vahet an der ander und darnach der dritt.
der and’ sin ist mit eim glüenden isin od’golt.
Zu c):
Concze Hedorn hat ingesacz Wofram und sinen geseln, waz he hat, und sin dy andern.
Di havin ist di andir havin der werlt.
Schützeichel, Mrhein. Passionssp.
12
; Meisen u. a., J. Eck
46, 23
; Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
24, 1
; V. Anshelm. Berner Chron. ;
Sappler, H. Kaufringer
8, 12
; Brévart, K. v. Megenberg. Sphaera
23, 11
; 2.
dient der Kennzeichnung eines Folgenden innerhalb einer Reihe; ›folgend, nächst‹; anzuschließen an 1; schwach belegt.Syntagmen
der a. tag
; phraseologisch: einen vers um den anderen
›einen Vers nach dem anderen‹, eins um das ander, auf a. und a. zeit
›nach und nach‹.Belegblock:
doch het er die inne mit allen nuttzen in das annder jar.
3.
dient der Kennzeichnung der Nicht-Identität eines Bezugsgegenstandes mit (selten) einem textuell eingeführten oder (häufiger) mit mehreren solcher Gegenstände, ansatzweise auch Kennzeichnung der Verschiedenartigkeit von Bezugsgegenständen; ›ander, weiter, sonstig‹.Syntagmen:
a.
(Akk.) richten; a.
(Nom.) urteilen; zu dem a. sprechen; a. ding / stük, a. wange / unfure, a. zwei schritte.
˹Phraseologisch: sich eines anderen beraten
›seine Meinung ändern‹ (Maaler
); ander laute / sprache
›mit anderen Worten‹ (vgl. unten die Belege von H. v. Hesler); anders sinnes / rates
›anderer Meinung‹ (Henisch
), auf a. weise / manier
˺. Oft belegt ist der festgewordene alte Genitiv in Verbindung mit nicht(s): anders nicht(s)
bzw. nichts anders.
Punkte der Argumentationslinie: an einem [...] am anderen
›[...] zum anderen‹.Belegblock:
˹Phraseologisch:
Die bezeichent ander lute | Siben engel zu gedute.
abir die vormezzinheit ist vorchtlich deme zů richtene andere, der selbir ist zů richtene von allen.
wann Lucifer ist anders nichtz | czu teutsch wann ein trager des lichtz.
wie ie eins daz andere ane lachende ist vnd gar liepliche zů ime redende ist, vnd denne ein anders in dem herzen meinende ist.
die hetten da mangerlai spil | mit scholder und ander unfuor vil.
4.
dient der Kennzeichnung der Verschiedenartigkeit eines Bezugsgeschehens; ›ansonsten, sonst aber‹; an 3 (letzte Nuance) anzuschließen.Syntagmen:
in beiden Belegen (rib.!) in der Kombination of ander
.Belegblock:
dat ein ieclich man [...] ein jair lank ein pert halden seulde up sine coste, of anter van deme winzappen laissen.
here, men wilt uren neven vain of anter zo doide slain.