anbrennen,
V.,
unr.; in den Bedeutungen 1; 2 ist die kausative Bildung des Wortes noch erkennbar; vgl. .Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
ab du ain kerczen hast anbrent.
Ebd.
325, 6
: An ainer hailgen necht | die lichter er [mesner] anprante.
2.
›etw. (z. B. ein Maßzeichen) auf einer Unterlage einbrennen, etw. mit Brandzeichen eichen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .3.
›entflammen, aufflammen, zu brennen beginnen‹ (im Beleg und den Belegstellen oft ütr.); Bedeutungsverwandte:
vgl. .Belegblock:
Wenn er seiñ zorn schrecklicher massen | In kurtzem wirt anbrennen lassen, | Wie eine schwere fewerglůt.
Belegblock:
zünde das fewr an / das das Fleisch gar werde / vnd würtze es wol / das die Marckstücke anbrennen. Lege auch den Topff lehr auff die glut / auff das er heis werde / vnd sein Ertz entbrenne / Ob seine vnreinigkeit zurschmeltzen / vnd sein angebrantes abgehen wolt. Aber das angebrante / wie fast er brennet / wil nicht abgehen.