anblümen,
V.
›(eine Fläche) besäen, bepflanzen‹;
zu  2.
Späte Belege aus dem Halem.
Wortbildungen
anblümung
(dazu bdv.:  1).

Belegblock:

Rennefahrt, Recht Laupen (
halem.
,
1742
):
von den tagwneren aber eine hinlängliche quantitét gueter eychlen aufgelesen, mit selben in gegenwarth beeydigter beamteten diese blüttenen angeblühmet, sodann eingeschlagen und wohl eingefristet werden.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1677
):
so lang die anblümung dises erdtrichs weren wirt.
Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1637
):
haber zuo anblöuy und besäyung ihrer velderen.