anbietung,
die
.
1.
›Angebot zur Annahme/Übernahme von etw.‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Rintelen, B. Walther
37, 14
(
moobd.
,
1552
/
8
):
Er ist innen auch ainiche Anbietung oder Anfailung in sollichen Fällen zu thuen nit schuldig.
2.
›Aufforderung zu etw.‹;
vgl. am ehesten  45.