anbietbrief,
der
.
›Dokument mit der Aufforderung, vor Gericht zu erscheinen, gerichtliche Ladung‹;
zu  5,  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
61, 15
(
Nürnb.
1484
):
Es moͤchte auch der poͤtt sollichen ladbrief. verkuͤndbrief. oder anpietbrief an das haws oder herberg anschlahen.