amptsverwandte,
der
.
1.
›Amtsträger, von einer Behörde Angestellter, Büttel‹;
zu (
das
4.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
um 1530
):
sol ein jeder amptman [...] solches [hurerei] seinen amptsverwandten nit gestatten.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
31, 26
(
nobd.
,
1522
):
Ein iglicher wirth soll [...] schweren, [...] dieselbigen mit hilf eins butels oder anruͤffung der ambtsverwanten gefanglichen anzenemen.
2.
›Bewohner eines Amtsbezirkes, Amtsuntertan‹;
zu (
das
5.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. .

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
ir [...] zuͤ schwach wäret, unsere underthonen, euer jedes ambts verwandten, in dessen ampt ain solliches bescheche, aufmanet.
3.
›Handwerker‹;
zu (
das
8.

Belegblock: