amptstube,
die
.
›Dienstraum einer Behörde‹; zu (
das
4,  1c.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 783, 50
(
schwäb.
,
1622
):
in alhiesiger der herrschaft und regirender obrigkeit ambtstuben.